Schall- und Wärmeschutz
Schallschutz: Der Schallschutz ist ein wichtiges Merkmal für die Güte eines Objektes. Mit Sachverstand sorgen wir für die normgerechte Ausführung Ihres Bauvorhabens oder erstellen auf Ihren Wunsch ein entsprechendes Gutachten.
Wärmeschutz: Durch die Energieeinsparverordnung wurden die Wärmeschutzverordnung und Heizanlagenverordnung abgelöst. Im Energiebedarfsausweis wird nun der Primärenergiebedarf von Gebäuden vorausberechnet. Unser staatlich anerkannter Sachverständiger ist durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand und begleitet Ihr Bauvorhaben gerne in Theorie und Praxis.
Luftdichtigkeit: Die Luftdichtigkeit von Gebäuden ist zwar schon lange in den Normen verankert, die heute möglichen Werte führen aber ohne technischen Sachverstand zu bauphysikalischen Mängeln. Mit unserem Know-how beugen Sie denkbaren Bauschäden vor. Wir achten auf die Verwendung von schadfreien Bauteilaufbauten oder beraten Sie zur richtigen Lüftungsanlage.
Beleuchtung: Bei der heute für Neubauten notwendigen Energiebilanz werden auch Solar- und Wärmeeinträge durch Beleuchtung und Klimaanlage berücksichtigt. Die neue DIN EN 18599 ist die rechtliche Grundlage für Nichtwohngebäude. Das Architekturbüro Schnabel ist auch hier auf dem aktuellem Wissensstand.
Wertermittlung
Grundstücke: Für die Bewertung von Grundstück und Immobilie benötigt man viel Fachwissen. Als ausführendes Architekturbüro verfügen wir über komplexe Baukenntnisse, die in die Bewertung einfließen und den Objektwert sicher einschätzen. Die Grundstücksbewertung erfolgt auf der Grundlage aktueller Bodenrichtwerte und den jeweils aktuellen Wertermittlungsrichtlinien.
Immobilien: Für die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken existieren verschiedene Verfahren. Mit dem notwendigen Sachverstand und langjährigen Erfahrungswerten wissen wir ihr Objekt richtig einzuschätzen.
Sachwert: Im Sachwertverfahren werden bauliche Anlagen und Grundstück getrennt bewertet. Hier fließen Gesamtnutzungsdauer, Restnutzungsdauer, Alterswertminderung und Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden bezogen auf die Normalherstellungskosten unter Berücksichtigung von Baupreisindizes und Marktsituation ein.
Ertragswert: Das Ertragswertverfahren berücksichtigt vor allem die nachhaltige Wirtschaftlichkeit von Objekten. Damit sind vor allem die langfristig erzielbaren Mieteinnahmen nach der Wertermittlungsverordnung gemeint. Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten, sowie ein Mietausfallwagnis sind abziehbar.
Vergleichswert: Im Vergleichsverfahren wird das zu bewertende Objekt in der Region vorhandenen Objekten ähnlicher Werthaltigkeit gegenübergestellt. Auch hier wird der Bodenwert getrennt von dem Gebäudewert ermittelt. Durch Zu- und Abschläge werden Abweichungen nach der Wertermittlungsverordnung berücksichtigt.
Verkehrswert: Der Verkehrswert ist praktisch der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag am Markt unter normalen Bedingungen im Falle der Veräußerung erzielbar wäre. Mit einem freien Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken bietet das Büro Schnabel einen weiteren Baustein rund um die Immobilie.
Bauschäden
Zahlreiche Hochbauten werden von Bauschäden und Baumängeln belastet. Mit Sachverstand können wir bei ihrem Neubauvorhaben vorbeugen oder Ihnen im Gutachten den vorhandenen Schaden qualifizieren und Sie kompetent bis zur Bereinigung begleiten. Sprechen Sie uns an.
Feuer: Ein Feuerschaden ist in der Regel ein harter Schicksalsschlag, besonders im Einfamilienhaus, da hier persönliche Werte liegen, die durch eine Feuerversicherung nicht abzudecken sind. In der Abwicklung und Bewertung vom Feuerschäden sind wir Ihnen ein erfahrener Partner und erstellen zeitnah notwendige Gutachten.
Wasser: Was den Innenausbau angeht, kann Wasser ebenso unangenehmen Schaden anrichten wie Feuer und die Notwendigkeit mit sich bringen, den Rohbauzustand wiederherzustellen. Viele Bauteile ziehen unbemerkt Wasser, lassen Hölzer quellen, Dämmstoffe in ihrer Wirkung verlieren und vieles mehr. Nur mit dem entsprechenden Wissen ist der Schaden einzuschätzen und auszugleichen.
Schadstoffe: Um Schadstoffbelastungen von Bauteilen zu bewerten, ist ein fundiertes Baustofffachwissen notwendig. Welche Bauteile wie saniert werden müssen, kann nur von Spezialisten begutachtet werden. Am Bau gibt es eine Vielzahl von Schadstoffen, von Asbest über PCB, Formaldehyd, Weichmacher bis hin zu Schimmelpilzen, die eine eigene Bewertungsgruppe bilden.
Schimmel: Mit der neuen Energieeinsparwelle wird auch die Luftdichheit von Gebäuden verändert. Wenn die notwendige Luftwechselrate nun nicht eingehalten wird, ist vermehrt mit Schimmelbildung in Innenräumen zu rechnen. Da die feuchte, warme Luft sich an kühlen Ecken niederschlägt, gibt sie Schimmelpilzen einen idealen Nährboden.
Tragwerksplanung
Unter Tragwerksplanung versteht man den Entwurf eines Tragwerks. Dieses muss in der Lage sein, die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerks - unter Berücksichtigung dessen Wirtschaftlichkeit und Ästhetik- zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieser Aufgabe sind in der Regel statische Berechnungen erforderlich, die von einem Tragwerksplaner erstellt werden.
Statische Berechnung: Statische Berechnungen dienen dem Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerks. Sie basieren auf Last-und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodellen, die entsprechenden Normen entnommen werden und den Regeln der Baustatik genügen.